Bereits seit einiger Zeit vollziehen die VAE den Übergang von einer Steueroase hin zu einem Niedrigsteuerland. Dieser Übergang begann mit der Einführung einer Excise Tax in 2017, wurde über die Einführung einer VAT in 2018 fortgesetzt und fand nun in Gestalt der Einführung einer Corporate Tax seinen vorläufigen Höhepunkt.
Der Hintergrund
Diese Entwicklungen gehen zurück auf den Druck insbesondere seitens der G7 und G20 Staaten gegenüber Steueroasen. Relevant für die Einführung der corporate tax ist insbesondere der von der OECD entwickelte sogenannte BEPS Pillar 2, wonach Staaten dazu angehalten sind, eine Mindeststeuer auf „corporate income“ in Höhe von 15% zu erheben. Die VAE sind dem OECD Inclusive Framework on BEPS grundsätzlich auch beigetreten, so dass abzuwarten bleibt, ob letztendlich die dort vorgesehene Mindestbesteuerung nicht doch noch in der Zukunft eingeführt werden wird.
Vorerst haben die VAE Pillar 2 jedoch bis zumindest einschließlich 2025 ausgesetzt. Stattdessen haben die VAE ab dem Jahr 2023 grundsätzlich eine corporate tax in Höhe von 9% eingeführt. Ob eine weitere Erhöhung folgen wird, wird das Ergebnis einer umfassenden Auswertung seitens des Finanzministeriums zeigen.
Das maßgebliche Gesetz ist Federal Decree Law No. 60 of 2023, welches Federal Decree Law No. 47 of 2022 ergänzt. Die Einzelheiten dieses Gesetzes sind Gegenstand einer gesonderten News, sie können aber auch z.B. auf der Webseite der VAE Steuerbehörden oder natürlich auch im Gesetz selbst nachgelesen werden. Neben einer Registrierungspflicht ist auch zu beachten, dass sich im Gesetz viele Aspekte gängiger Körperschaftsteuersysteme wiederfinden, wobei man den Begriff corporate tax eher im Sinne einer Business Tax verstehen sollte. Tatsächlich geht die Begrifflichkeit nämlich über die Begrifflichkeit der Körperschaftsteuer hinaus. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Gesetz vorsieht, dass grenzüberschreitend tätige Unternehmensgruppen zukünftig auch in den VAE Verrechnungspreisregeln einhalten müssen.